Rechtliches


Die Produktion und der Verkauf von THC-armen Cannabisprodukten haben seit Kurzem beträchtlich zugenommen und werfen verschiedene gesundheitliche und rechtliche Fragen auf.

Auch wenn diese Produkte nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, können sie nicht nach Belieben vertrieben und beworben werden. Je nach Produktekategorie kommen bei deren industrieller Verwertung das Heilmittelgesetz, das Lebensmittelgesetz oder das Bundesgesetz über die Produktesicherheit zu Anwendung.

Um für die rechtlichen Rahmenbedingungen zu sensibilisieren, haben deshalb Swissmedic, das Bundesamt für Gesundheit in der Schweiz, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit  und Veterinärwesen und das Bundesamt für Landwirtschaft der Schweiz ein Merkblatt erstellt.

Merkblatt kann hier heruntergeladen werden: